Reiseversicherung Ebeltoft

Die Versicherung wird abgeschlossen bei der Codan Versicherung.

Urlaubs-Vollschutz-Paket (UVP) für 2023

Folgende Fälle sind durch die UVP abgesichert:

Wenn Sie Ihren Dänemark Urlaub nicht antreten können oder den Ferienaufenthalt aufgrund akuter Erkrankung, Unfallverletzung oder Todesfall abbrechen müssen. Die Versicherung deckt auch Schäden am Hausrat (Eigenbeteiligung EUR 70).

Die Versicherung deckt den Anteil der Miete, der dem Vermittlungsbüro laut Mietvertrag zusteht. Bei Abbruch wird die Miete für nicht in Anspruch genommene Tage zurückerstattet.

Mietpreis je Ferienhaus

Prämie je Ferienhaus

Bis 400 EUR

48 EUR

Bis 750 EUR

67 EUR

Bis 1.500 EUR

95 EUR

Bis 2.500 EUR

111 EUR

Bis 3.500 EUR

156 EUR

Mehr als 3.500 EUR

3,3% vom Mietpreis

 
Reise-Rücktritt Versicherung (RRV) für 2023

Folgende Fälle sind bei Absage des Ferienhauses durch die RRV abgesichert:

Akute Erkrankung, Unfallverletzung, Todesfall; Arbeitslosigkeit; Schwangerschaft; Erhebliche Schäden an Ihrem Wohnbesitz durch Feuer, Elementarereignis oder Einbruch; akute Erkrankung oder Unfall des Hundes.

Mietpreis je Ferienhaus

Prämie je Ferienhaus

Bis 400 EUR

47 EUR

Bis 750 EUR

55 EUR

Bis 1.500 EUR

70 EUR

Bis 2.500 EUR

92 EUR

Bis 3.500 EUR

134 EUR

Mehr als 3.500 EUR

2,9% vom Mietpreis


Preisbeispiel

Wenn Sie ein Ferienhaus für 750 EUR mieten, können Sie das Urlaubs-Vollschutz-Paket für 67 EUR abschließen. Hiermit können Sie ohne Selbstbehalt das Ferienhaus abbestellen, falls Sie vor dem Urlaub krank werden. Müssen Sie ihren Urlaub abbrechen, bekommen Sie eine Entschädigung. Und sollten Sie etwas im Ferienhaus kaputt machen, deckt auch das die Versicherung (Eigenbeteiligung circa EUR 70).

 

  • 1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN FÜR CODAN Geltend ab dem 13.05.2011
  1. Wer ist versichert? Versichert sind die in der Police/Prämienrechnung oder Reisebestätigung des Reiseveranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis, sofern die Versicherungsprämie gezahlt wurde. Hiernach die versicherte Person genannt.

 

  1. Wann beginnt, und wann endet die Versicherung? Die Versicherung deckt vom Zeitpunkt der Anzahlung bzw. der Einzahlung des Mietbetrages und dauert bis zum Anfang des Mietzeitraums. Das Urlaubs-Vollschutz-Paket (UVP) deckt bis zum Ende des Mietzeitraums.

 

  • 2 REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VOLLSCHUTZ OHNE SELBSTHALT (RRV)
  1. In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
  • Todesfall.
  • Akut auftretende, schwere Krankheit/Unfallverletzung.
  • Akut auftretende Verschlechterung einer bestehenden Krankheit.
  • Impfunverträglichkeit (die versicherte Person reagiert allergisch auf Impfstoffe).
  • Schwangerschaft.
  • Akute Erkrankung/Unfallverletzung des Hundes der versicherten Personen.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten.
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.
  • Verspäteter Reiseantritt bei akut auftretender Krankheit/ Unfallverletzung bei Angehöringen der versicherten Person.

 

Risikopersonen sind:

  1. Die Angehörigen der versicherten Person.
  2. Einer der versicherten mitreisenden Personen.
  3. Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
  4. Diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige.
  5. Bis zu sechs Personen, die von der Versicherung umfasst sind, können in einem von der Versicherung gedeckten Schadensfall bei einer mitreisenden Person die Reise stornieren.

 

  1. Was ist durch die Versicherung gedeckt?

    1. Bei Nichtantritt der Reise deckt die Versicherung die Mietkosten, welche die versicherte Person dem Vermietungsbüro vertraglich zu zahlen hat.
    2. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter Punkt 1 (In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?) genannten Gründe erstattet Codan die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden, durch den Preis des Aufenthaltes pro Tag. Erst bei Ankunft nach 12.00 Uhr gilt der Tag als nicht in Anspruch genommen.
    3. Bei verspätetem Reiseantritt wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet Codan die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise entstanden wären.

 

  1. Umstände im Schadensfall: Voraussetzung für die Schadenersatzpflicht durch Codan ist, dass die versicherte Person:

    1. Bei Eintritt des Versicherungsfalls die Reise sofort storniert, um den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
    2. Den Mietvertrag vom Vermietungsbüro an Codan einreicht.
    3. Ärztliches Attest mit Diagnose von dem behandelnden Arzt besorgt (bezahlt von der versicherten Person). Die versicherte Person hat die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und dem bei Codan tätigen Arzt alle relevanten Arztberichte, hierunter auch die Krankengeschichte der versicherten Person, bereitzustellen. Bei Abbruch der Reise muss die versicherte Person an dem Aufenthaltsort vor der Abreise einen Arzt besuchen. Im Todesfall ist eine Kopie der Sterbebescheinigung einzureichen.
    4. Beim Verlust eines Arbeitsplatzes den Kündigungsbrief einreicht.
    5. Eine Bestätigung des Einverständnisses mit dem gebuchten Aufenthalt durch das Arbeitsamt sowie der neue Anstellungsvertrag als Beleg für das neue Arbeitsverhältnis durch Arbeitsaufnahme an Codan sendet.
    6. ein ärztliches Attest mit Diagnose vom Tierarzt besorgt. (Das Attest ist von der versicherten Person zu zahlen).

 

  1. Ausschluss: Vorausbezahlte Kosten für Hotel und Transport in Verbindung mit verspätetem Reiseantritt sind nicht von der Versicherung umfasst.

 

  • 3 URLAUBS-VOLLSCHUTZ-PAKET (UVP) Zusätzlich zur Deckung Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz ohne Selbstbehalt (RRV) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Folgendes:

 

  1. Reiseabbruch Bei Reiseabbruch aus einem unter § 2 Punkt 1 genannten Gründe der Versicherung deckt die von der versicherten Person geleistete Miete für die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden. Erfolgt der Abbruch nach 12.00 Uhr wird der Ersatz erst vom nachfolgenden Tag geleistet. Nicht in Anspruch genommene Transportleistungen werden auch ersetzt.

 

  1. Hausrat-Haftpflichtversicherung

2.1 Umfang des Versicherungsschutzes: Die Versicherung deckt die Verpflichtung des Versicherten zum Schadensersatz gemäß dem Mietvertrag für in der Versicherungsperiode angerichtete Schäden am Hausrat in der gemieteten Ferienwohnung, darunter Schäden an Fensterscheiben und Spülbecken sowie Küchentischplatten; der Höchstbetrag für Schadensersatz beträgt jedoch DKK 8.000,-.

 

2.2 Ausschlüsse: Schadensersatz wird nicht geleistet für:

  1. gewöhnlichen Verschleiß, Risse, Schrammen, Verschmutzung oder allmähliche Verringerung,
  2. von der versicherten Person oder deren Gästen begangenen Diebstahl,
  3. vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
  4. Schäden, die unter selbstverschuldeter Trunkenheit oder selbstverschuldetem Einfluss von Betäubungsmitteln oder sonstigen Rauschmitteln herbeigeführt sind, sofern dieser Zustand eine wesentliche mitwirkende Ursache zum entstandenen Schaden ist,
  5. Schäden, die von Haustieren verursacht werden. Dies gilt jedoch nicht Schäden, die von mitversicherten Hunden verursacht werden,
  6. Schäden an Fahrrädern und Wasserfahrzeugen, einschließlich an Surfbrettern, Ruderbooten, Kanus und Kajaks sowie an dazugehörenden Teilen,
  7. Kosmetische Schäden an Spülbecken, darunter an Whirlpools,
  8. Schäden an Schwimmingpools und dem darin enthaltenen Wasser.

 

2.3 Versicherungssumme: Ein Versicherungsschutz wird bis zu einem Betrag von EUR 10.000 für in der Versicherungsperiode entstandenen Schaden am Hausrat gewährt.

 

2.4 Selbstbeteiligung: Der Selbstbehalt beträgt EUR 67,- pro Schaden.

 

2.5 Berechnung des Schadensersatzes:

  1. Im Falle von totalbeschädigten Hausratsgegenständen wird der Schadensersatz nach den folgenden Grundsätzen berechnet: Gegenstände, die unter 2 Jahren alt sind, und die im Übrigen vor dem Eintritt des Schadens unbeschädigt waren, werden in Höhe des Wiederbeschaffungspreises für entsprechende, neue Gegenstände ersetzt. Für Gegenstände, die über 2 Jahre alt sind, wird der Schadensersatz auf der Grundlage des Wiederbeschaffungspreises für entsprechende, neue Gegenstände abzüglich 10 % pro angefangenes Jahr ab dem Zeitpunkt für die Anschaffung des betreffenden Gegenstandes berechnet. Der Schadensersatz für diese Gegenstände kann jedoch nicht weniger als 20 % des Neuwertes betragen.
  2. Codan hat die Wahl, sich für eine Reparatur der beschädigten Gegenstände oder für die Auszahlung eines der Wertverringerung entsprechenden Betrages zu entscheiden.
  3. Codan ist zur Leistung eines Schadensersatzes in natura berechtigt, aber nicht verpflichtet.

 

2.6 Anerkennung eines Schadensersatzanspruches: Codan ist lediglich zur Übernahme der von der Gesellschaft genehmigten Kosten verpflichtet. Eine Anerkennung oder Befriedigung einer Schadensersatzforderung durch die versicherte Person ist für Codan nicht verbindlich. Durch seine Anerkennung einer Haftpflicht läuft die versicherte Person Gefahr, selbst zahlen zu müssen.

 

2.7 Verhalten im Schadensfall: Jeder Schadensfall ist dem Vermietungsbüro sofort zu melden unter Beifügung der erforderlichen Nachweise. Bei Schaden an Hausratsgegenständen muss die versicherte Person anerkennen, den Schaden verursacht zu haben.

 

2.8 Doppelversicherung: Kosten, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind, sind von dieser Versicherung nicht umfasst.

 

2.9 Regress: Sofern ein Schaden von einer Sachschadenversicherung umfasst ist, entfällt die Haftpflicht des Schädigers nach den dänischen gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen, und somit der Schutz durch die Haftpflichtversicherung; es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

 

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.0 Beschwerdeausschuss: Wenn zwischen der versicherten Person und Codan Streitigkeiten über den Versicherungsschutz entstehen sollten, und hat die versicherte Person erneut versucht, sich an Codan ohne befriedigendes Resultat zu wenden, kann die versicherte Person eine Beschwerde an den dänischen Beschwerdenausschuss für Versicherung (Ankenævnet for Forsikring) einreichen. Die Anschrift dieser Behörde lautet:

Ankenævnet for Forsikring · Anker Heegaards Gade 2 · 1572 København V,

Telefon: +45 3315 89 00 (im Zeitraum 10.00 bis 13.00 Uhr).

Zur Einreichung einer Beschwerde an den Beschwerdenausschuss ist ein bestimmtes Beschwerdeformular auszufüllen und eine geringe Gebühr zu zahlen. Das Beschwerdeformular sowie die Zahlkarte zur Zahlung der Gebühr sind erhältlich bei:

  1. Codan
  2. Ankenævnet for Forsikring
  3. Forsikringsoplysningen

Die Anschrift lautet: Amaliegade 10 · 1256 København K
Telefon: +45 33 13 75 55 (im Zeitraum 10.00 bis 16.00 Uhr).

 

3.1 Gerichtsstand: Klage gegen Codan kann am Wohnsitz der versicherten Person oder am Kopenhagener Amtsgericht (Københavns Byret) oder Landgericht (Østre Landsret), Dänemark, erhoben werden.

BITTE BEACHTEN SIE: Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist das Vermietungsbüro unverzüglich zu benachrichtigen. Nach Feststellung Ihrer krankheitsbedingten Stornierung oder eines Hausratschadens, wird das Vermietungsbüro die Schadensanzeige an Codan weiterleiten, die die Schadenbearbeitung übernimmt und eine eventuelle Entschädigung auszahlt.

 

3.2 Definitionen

  • Akut auftretende Krankheit/ Unfallverletzung. Unter akut auftretender Krankheit/ Unfallver- letzung sind eine neu entstandene Krankheit/ Unfallverletzung, begründeter Verdacht auf eine neu entstandene schwere Krankheit, oder eine unvorhersehbare Verschlechterung einer bestehenden oder kronischen Krankheit zu verstehen.
  • Hausrat. Unter Hausrat sind alle Gegenstände zu verstehen, die bewegbar sind und normalerweise zu dem Ferienhaus gehört, z.B. Musikanlagen, Fernsehgeräte, Video- und DVD-Systeme, Gemälde, nicht-nagelfeste Lampen, Festnetztelefone, Gartengeräte, Küchenartikelgeräte sowie Teppiche.
  • Fensterscheiben und Spülbecken. Unter Fensterscheiben und Spülbecken sind alleine Schäden an dem Fensterglas des Gebäudes, glaskeramischen Kochplatten, Klosettbecken, Zisternen, Waschbecken und Whirlpools sowie Badewannen zu verstehen.
  • Angehörige. Angehörige sind Ehepartner, Lebensgefährten/-innen, Kinder, Stiefkinder, Pflege- kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Stiefgeschwister oder Pflegegeschwister.
  • Der Preis des Aufenthaltes pro Tag. Der Preis des Aufenthaltes pro Tag versteht sich als der Mietbetrag dividiert durch die Dauer des Aufenthaltes (der Tag der Abreise und der Tag der Heimkehr werden als ein Tag betrachtet).

 

Die Stempelgebühr wird gemäß dem dänischen Stempelsteuergesetz berichtigt